Isocyanat-Schulungsnachweis für Tischler und Schreinerbetriebe
PU-Klebstoffe, PU-Holzlacke und D4-Leime können schulungspflichtig sein — IsocyanatDoku hilft Ihnen, den Überblick zu behalten.
Stufenzuordnung prüfen — kostenlos startenDie 3 größten Herausforderungen für Tischler- und Schreinerbetriebe
Produktunsicherheit
Viele Tischler wissen nicht, welche ihrer Klebstoffe und Lacke über der 0,1%-Schwelle liegen — ohne Tätigkeitsmatrix droht Unwissenheits-Bußgeld.
Gemischte Tätigkeiten
Derselbe Mitarbeiter klebt (Stufe II) und lackiert (je nach Verfahren Stufe II oder III) — stufenübergreifende Dokumentation nötig.
BGHM-Prüfungen
Die BG Holz und Metall (BGHM) überprüft Isocyanat-Nachweise bei Betriebsbegehungen — oft ohne Vorankündigung.
Was IsocyanatDoku für Tischler und Schreiner leistet
Häufige Fragen von Tischler- und Schreinerbetrieben
Gilt die Schulungspflicht, wenn ich nur gelegentlich PU-Kleber verwende?
Ja — die Schulungspflicht ist tätigkeitsbezogen, nicht mengen- oder häufigkeitsbezogen. Sobald isocyanathaltige Produkte gewerblich eingesetzt werden, gilt die Pflicht.
Wie finde ich heraus, ob mein Klebstoff schulungspflichtig ist?
Über das Sicherheitsdatenblatt (Abschnitt 2): wenn ≥ 0,1 % freie Isocyanate ausgewiesen sind, gilt die Pflicht. IsocyanatDoku bietet einen Orientierungs-Checker im Schulungsstufen-Tool.
Zählt die ISOPA-Schulung auch für D4-Holzleim mit MDI?
Ja — MDI ist ein Diisocyanat und fällt unter REACH Anhang XVII Nr. 74, sofern der Klebstoff die Schwelle von 0,1 % überschreitet. Die ISOPA-Schulung ist branchenübergreifend anerkannt.
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Kostenlos startenWeiterführende Infos: Schulungsstufen I–III · REACH Anhang XVII Nr. 74 · BG-Kontrolle vorbereiten
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