Isocyanat-Schulungspflicht seit August 2023: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen
1. Was hat sich am 24. August 2023 geändert?
Der 24. August 2023 war ein Stichtag für alle Betriebe, die mit isocyanathaltigen Produkten arbeiten: Ab diesem Datum gilt die Schulungspflicht nach REACH Anhang XVII Nr. 74 (EU-Verordnung 2020/1149) ohne Ausnahme. Bis dahin galt eine Übergangsfrist, in der Arbeitgeber die Schulungen nachholen konnten.
Seit diesem Tag dürfen Mitarbeiter ohne gültige Schulung nicht mehr mit isocyanathaltigen Produkten arbeiten — nicht übergangsweise, nicht gelegentlich, nicht versehentlich.
2. Was sind Diisocyanate und warum sind sie gefährlich?
Diisocyanate (MDI, TDI, HDI, IPDI und andere) sind chemische Verbindungen mit zwei reaktiven Isocyanatgruppen (–NCO). Sie sind Grundbaustoffe für Polyurethane — PU-Lacke, PU-Klebstoffe, PU-Schäume und PU-Beschichtungen enthalten sie in unterschiedlichen Konzentrationen.
Die Gefahr: Wiederholte Exposition gegenüber Diisocyanaten kann zur Sensibilisierung führen. Wer einmal sensibilisiert ist, kann bereits auf kleinste Mengen mit schwerem Berufsasthma reagieren — eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lungengesundheit, die häufig zum Ende der beruflichen Tätigkeit mit diesen Stoffen führt.
Die Schulungspflicht zielt darauf ab, dieses Risiko durch Aufklärung und korrekte Schutzmaßnahmen zu reduzieren.
3. Wen trifft die Schulungspflicht genau?
Die Schulungspflicht trifft den Arbeitgeber — er ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle schulungspflichtigen Mitarbeiter eine geeignete Schulung absolviert haben. Betroffen sind:
- Alle Mitarbeiter, die gewerblich mit Produkten arbeiten, die ≥ 0,1 % freie Isocyanate enthalten
- Leiharbeitnehmer und Zeitarbeiter im Betrieb des entleihenden Unternehmens
- Auszubildende, sobald sie eigenständig mit isocyanathaltigen Produkten arbeiten
- Teilzeitkräfte und Saisonkräfte ohne Ausnahme
- Reinigungspersonal, wenn es mit nicht ausgehärtetem Material in Berührung kommt
4. Was beinhalten die drei Schulungsstufen?
REACH Nr. 74 unterscheidet drei Schulungsstufen nach Gefährdungspotenzial:
Stufe I (Allgemein): Für geschlossene Systeme, kurze Exposition, gelegentliche Verwendung. Online-Kurs ca. 60 Minuten.
Stufe II (Fortgeschritten): Für offene Handhabung — Pinsel, Rolle, Gießen, Reinigung. Online-Kurs ca. 120 Minuten.
Stufe III (Spezialisiert): Für Spritzapplikation außerhalb geschlossener Kabinen, Warmverarbeitung über 50 °C, Reparatur an Dosieranlagen. Umfangreichste Schulung mit praktischen Elementen.
5. Die 5-Jahres-Wiederholungspflicht — und was 2028 auf uns zukommt
Alle Schulungen nach REACH Nr. 74 sind 5 Jahre gültig. Danach muss die Schulung wiederholt werden. Wer seine Mitarbeiter im August 2023 schulen ließ, muss sie spätestens im August 2028 wieder schulen.
Das klingt weit weg — ist es aber nicht: Wer 20 Mitarbeiter hat und die Schulungen nicht zentral verwaltet, verliert schnell den Überblick. Betriebe sollten heute schon festhalten, wann die erste Schulungswelle abläuft.
6. Was muss dokumentiert werden und wie lange?
Laut REACH Nr. 74 müssen folgende Informationen pro Mitarbeiter dokumentiert sein:
- Name des Mitarbeiters
- Absolvierte Schulungsstufe (I, II oder III)
- Ausstellungsdatum der Schulung
- Ablaufdatum (5 Jahre nach Ausstellung)
- Schulungsanbieter (Name, idealerweise Zertifikatsnummer)
7. Bußgelder bis 50.000 €, Tätigkeitsverbote und BG-Prüfungen
REACH ist EU-Verordnung und gilt unmittelbar. Verstöße werden von nationalen Behörden durchgesetzt:
- Bußgelder bis 50.000 € pro Verstoß (bei mehreren ungeschulten Mitarbeitern entsprechend mehr)
- Sofortiges Tätigkeitsverbot für Mitarbeiter ohne gültigen Nachweis
- Auflagen mit Fristsetzung durch Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft
- Haftung des Arbeitgebers auch für Leiharbeitnehmer
8. Fazit: Jetzt handeln, bevor die Kontrolle kommt
Die Isocyanat-Schulungspflicht ist keine Kann-Regelung. Seit dem 24. August 2023 läuft sie ohne Übergangsfrist — und seit August 2028 beginnen die ersten Schulungen abzulaufen. Wer jetzt noch mit Excel-Listen oder Aktenordnern arbeitet, riskiert beim nächsten Audit Probleme.
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